Arbeiten Sie als Manager einer Firma mit Angestellten?
Planen Sie die Einrichtung oder Verbesserung eines Prozesses zur Verarbeitung von Arbeitnehmererfindungen und -erfindungsmeldungen?
Viele Staaten, z.B. Deutschland und Finnland, haben Arbeitnehmererfindungsgesetze, welche regeln, wie eine Firma die Rechte an Erfindungen seiner Mitarbeiter erwerben kann. Die Einhaltung des dort vorgegebenen Rahmens ist essentiell für den Schutz der Geschäftsinteressen und für die Vermeidung von späteren Meinungsverschiedenheiten mit dem Erfinder.
Einige Beispiele für unsere Fachgebiete sind:
- Anforderungen an die Kommunikation – was sollte vom Erfinder angefordert und was ihm mitgeteilt werden?
- Auswahl- und Entscheidungsprozess – wie wählt man aus, welche Erfindungen angemeldet werden sollen?
- Vergütung – Erfinder haben typischerweise ein Recht auf angemessene Vergütung, was bedeutet dies in der Praxis?
- Streitigkeiten um Erfindervergütung – was tun, wenn Erfinder mit der Vergütung unzufrieden sind und vor Gericht klagen?
Mit unserer Erfahrung sowohl auf der Erfinderseite, wie auch als Firmenvertreter bei Vergütungsverhandlungen und Manager von Patentportfolios können wir Ihnen helfen, die Arbeitnehmererfindungsprozesse zielgerichtet und effizient zu gestalten, mit einem fairen und wettbewerbsfähigen Vergütungsmodell.